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   BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvQ 2/73, 1 BvQ 3/73, 1 BvQ 4/73, 1 BvQ 5/73   

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https://dejure.org/1973,1149
BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvQ 2/73, 1 BvQ 3/73, 1 BvQ 4/73, 1 BvQ 5/73 (https://dejure.org/1973,1149)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1973 - 1 BvQ 2/73, 1 BvQ 3/73, 1 BvQ 4/73, 1 BvQ 5/73 (https://dejure.org/1973,1149)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1973 - 1 BvQ 2/73, 1 BvQ 3/73, 1 BvQ 4/73, 1 BvQ 5/73 (https://dejure.org/1973,1149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Einschränkung des Blindenprivilegs beim Mineralölhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 363
  • DB 1973, 1433
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvQ 2/73
    Die vorzunehmende Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 211 [214 f.]) ergibt somit, daß die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht vorliegen.
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit der Verbots der Mehrfachverteidigung in Bußgeldsachen

    Besonders gewichtige Gründe des Gemeinwohls müssen vorliegen, wenn das Inkrafttreten eines Gesetzes hinausgeschoben oder die Anwendung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes ausgesetzt werden soll (BVerfGE 35, 363 (364); 33, 195 (197); 29, 179 (181) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Im weiteren geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung allerdings davon aus, daß wirtschaftliche Nachteile, die dem Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, regelmäßig zuzumuten sind, solange nicht der Verlust der wirtschaftlichen Existenz droht oder nachhaltige Schäden für die Volkswirtschaft zu erwarten sind (BVerfGE 3, 34 >38<; 7, 175 >179<; 14, 153 >153 f.<; 20, 363 >363 f.<; 29, 179 >181<; 35, 363 >365<; 39, 205 >209<).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

    Im weiteren geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung allerdings davon aus, daß wirtschaftliche Nachteile, die dem Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, regelmäßig zuzumuten sind, solange nicht der Verlust der wirtschaftlichen Existenz droht oder nachhaltige Schäden für die Volkswirtschaft zu erwarten sind (BVerfGE 3, 34 [38]; 7, 175 [179]; 14, 153 [153 f.]; 20, 363 [363 f.]; 29, 179 [181]; 35, 363 [365]; 39, 205 [209]).
  • VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97

    Rechtsschutzbedürfnis

    Denkbar wäre dies allenfalls dann, wenn die wirtschaftliche Existenz der Antragstellerin ernstlich auf dem Spiel stünde (vgl. entspr. etwa BVerfGE 14, 153; 35, 363, 365; 40, 179, 181).
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